AufgabeWohnraumförderung Eigenwohnraum

Was wird gefördert?
Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. 

Wer wird gefördert?
Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreitet.

Einkommensrechner der BayernLABO: https://bayernlabo.de/foerderlotse-app

Mindestens 20 % der veranschlagten Gesamtkosten müssen durch vorhandenes Eigenkapital selbst getragen werden können.

Wo und wie ist der Antrag zu stellen?
Die Förderung ist beim Landratsamt Miltenberg zu beantragen. Die Antragsunterlagen werden nach einem persönlichen Informationsgespräch ausgehändigt.

Bitte beachten Sie:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.

Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel bereits mit dem Bau begonnen wurde oder ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Eigenheims abgeschlossen wurde. Melden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig, circa zwei bis drei Monate vor Vorhabensbeginn, bei uns.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt durch ein staatliches Baudarlehen, das auf die Dauer von 15 Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 % jährlich gewährt wird.
Haushalte mit Kindern erhalten in Verbindung mit dem staatlichen Darlehen zudem einen Zuschuss von 5.000 € pro Kind.
Bei Erwerb von bereits vorhandenem Wohnraum wird zusätzlich ein ergänzender Zuschuss in Höhe von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 €, gewährt.

Weiterführende Links:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/bayerisches-wohnungsbauprogramm/  (Homepage LABO)

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Die Förderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen für die Dauer von 10 oder 15 Jahren. Im Anschluss erfolgt die Anpassung an die Konditionen des Kapitalmarktes. Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformationen/eigenwohnraum/.

Der Darlehensbetrag beträgt höchstens ein Drittel der Gesamtkosten.

Mindestens ein Drittel der Gesamtkosten sind zudem über ein erstrangiges Kapitalmarktdarlehen zu finanzieren.

Weiterführende Links:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/bayerisches-zinsverbilligungsprogramm/  

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Kuhn
Sachbearbeiter
09371 501-37609371 50179-376E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen werden für das Informationsgespräch benötigt?

  • Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens bzw. Expose bei Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum
  • Wohnflächenberechnung und Berechnung umbauter Raum (falls bereits vorhanden)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

Informationen zum Herunterladen:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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